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Wissenswertes

Energiewirtschaftsrecht

Feststellung Grundversorger

Die Stadtwerke Wülfrath GmbH sind gem. § 36 Abs. 2 und § 38 EnWG im Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2024 Grund- und Ersatzversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Wülfrath GmbH.

Die Stadtwerke Wülfrath GmbH bieten für das Gasnetz der Stadtwerke Wülfrath GmbH die Grundversorgung (§ 36 EnWG) von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern zu den Allgemeinen Tarifpreisen und Bedingungen an. Die Allgemeinen Tarifpreise und Bedingungen für die Belieferung von Tarifkunden mit Gas liegen im Kundencenter, Goethestr. 30, 42489 Wülfrath, zur Einsicht und Mitnahme aus. Die aktuellen Allgemeinen Tarifpreise erhalten Sie auch im Internet unter www.sw.wuelfrath.de.