Um unsere Website optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies sowie zu Ihrem Widerspruchsrecht erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Zählerwechsel!

Ab Montag, 06. März 2023 werden im Stadtgebiet die nach Eichordnung turnusmäßig in 2023 zu wechselnden Gas- und Wasserzähler ausgetauscht. Die Stadtwerke Wülfrath hat die Firma Crijonic, Remscheid, mit dem Zählerwechsel beauftragt. Die Haushalte, in denen Verbrauchszähler der Stadtwerke zu wechseln sind, werden von der Crijonic GmbH schriftlich über den vorgesehenen Termin informiert. Sollte dieser Termin nicht wahrgenommen werden können, besteht die Möglichkeit einen separaten Termin über die Servicehotline der Crijonic GmbH zu vereinbaren. In Ausnahmefällen ist es möglich das montags-freitags bis 20 Uhr sowie samstagvormittags gewechselt werden kann. Die Mitarbeiter der Firma Crijonic GmbH führen Ausweise bei sich. Bei Fragen stehen die Stadtwerke Wülfrath unter der Telefonnummer: 02058/903-0 zur Verfügung. 

So funktioniert die Gaspreisbremse!

Am 16. Dezember 2022 wurde zur Abfederung der hohen Energiepreise die Gaspreisbremse gesetzlich beschlossen. Die Entlastungen gelten ab März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023.

Entlastung Gaspreisbremse für Letztverbraucher mit <= 1.500.000 kWh Jahresverbrauch

Für 80 % Ihres Jahres-Erdgasverbrauchs zahlen Sie unabhängig von Ihrem Vertragspreis maximal 12 Ct./kWh. Grundlage für die Berechnung dieses Gasverbrauchs ist Ihre prognostizierte Verbrauchsmenge aus September 2022.

Im Fall von Umzügen orientieren sich die Stadtwerke Wülfrath bei der Berechnung am Verbrauch der Vormieter bzw. vorigen Bewohner*innen.

Abschlagsanpassung ab März 2023

Wenn Ihr vertraglich vereinbarter Verbrauchspreis mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde beträgt, verringert sich durch die staatliche Entlastung auch Ihr monatlicher Abschlag ab März 2023. Da die Entlastung rückwirkend zum Jahresbeginn 2023 erfolgt, werden die Differenzbeträge für Januar und Februar berücksichtigt.

Den Abschlag für Januar und Februar 2023 finden Sie in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.

Um die Abschlagsanpassung ab März 2023 müssen Sie sich nicht selbst kümmern. Wir übernehmen das für Sie und informieren Sie rechtzeitig darüber.

Untenstehend finden Sie ein Rechenbeispiel zur Gaspreisbremse:

Rechenbeispiel bei einem Mehrverbrauch:

prognostizierter Jahresverbrauch: 19200 kWh
tatsächlicher Jahresverbrauch: 21.120 kWh
12 ct/kWh (Entlastung) für 15.360 kWh (80 % aus prognostizierter 19.200 kWh)
zum aktuell gelten Tarifpreis: 5.760 kWh

Rechenbeispiel mit einer Einsparung:

prognostizierter Jahresverbrauch: 19200 kWh
tatsächlicher Jahresverbrauch: 17.280 kWh
12 ct/kWh (Entlastung) für 15.360 kWh (80 % aus prognostizierter 19.200 kWh)
zum aktuell gelten Tarifpreis: 1.920 kWh

 

 

Entlastung Gaspreisbremse für Letztverbraucher mit > 1.500.000 kWh Jahresverbrauch

Für 70 % Ihres gemessenen Jahres-Erdgasverbrauchs wird der Energiepreis für die Kilowattstunde auf
7 Cent Netto* gedeckelt. Für den übrigen Verbrauch gilt der vertraglich vereinbarte Marktpreis.

*Netto = exklusive Netz- und Messentgelte sowie staatlich veranlasste Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben und Umlagen

 

Warum Stadtwerke Wülfrath

Faire Preise

Wir bieten Ihnen attraktive Preise zu fairen Bedingungen.

Persönlich & Nah

Unsere erfahrenen Mitarbeiter im Kundencenter sind für Sie da.

Regional

Die Stadtwerke Wülfrath ist 100%ige Tochter der Stadt Wülfrath.

Leistungsangebote

Neander Energie
Naturstrom muss nicht teuer sein! Zuverlässig und sicher.
Details