Stadtwerke und Stadt erweitern öffentliche E-Ladeinfrastruktur!
Die Stadtwerke Wülfrath erweitern die öffentliche Ladeinfrastruktur für E-Autos und eröffnen insgesamt 4 neue Ladesäulen. Seit 2017 betreiben die Stadtwerke Wülfrath bereits eine öffentliche Ladesäule an der Hauptverwaltung, Wilhelmstr 21. „Jetzt haben wir die Zahl an Ladesäulen für E-Autos deutlich ausgeweitet und verfügen in Wülfrath über ein gutes Angebot“ so Heiko Schell, Geschäftsführer der Stadtwerke Wülfrath. Die neuen E-Ladesäulen wurden von den Stadtwerken Wülfrath in Kooperation mit der Stadt Wülfrath errichtet. Den richtigen Standort für die Ladestationen zu finden war hierbei zentral. „Wichtig waren uns eine gute Zugänglichkeit und ein attraktives Umfeld für die Fahrzeugbesitzer“, führt Heiko Schell aus. Mit den Standorten: Parkplatz Am Diek, Zur Loev, Wanderparkplatz Hammerstein und gegenüber dem viel frequentierten DM-Markt an der Alten Ratinger Landstraße konnten diese Ziele erfolgreich umgesetzt werden. Am Diek wird eine sogenannte Schnellladesäule errichtet. „Neben einen Ladepunkt mit bis zu 22 kW verfügt diese Ladesäule über einem Ladepunkt mit bis zu 50 kW Leistung und ermöglicht somit ein deutlich schnelleres Aufladen“ erklärt Heiko Schell. An den Standorten Zur Loev, Hammerstein sowie Alte Ratinger Landstraße werden Ladestationen mit jeweils zwei 22 kW-Ladepunkte errichtet. Somit stehen in Wülfrath nun 8 weitere Ladepunkte zur Verfügung. Einen eigenen Ladetarif bieten die Stadtwerke aktuell noch nicht an, bezahlen können Kundinnen und Kunden an der E-Ladesäule aber ganz einfach mit den Apps und Karten der etablierten Anbieter. Den Strom für die Ladesäulen liefert unsere Tochter Neander Energie, es handelt sich somit um Naturstrom“ versichert Heiko Schell.

So funktioniert die Gaspreisbremse!
Am 16. Dezember 2022 wurde zur Abfederung der hohen Energiepreise die Gaspreisbremse gesetzlich beschlossen. Die Entlastungen gelten ab März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023.
Entlastung Gaspreisbremse für Letztverbraucher mit <= 1.500.000 kWh Jahresverbrauch
Für 80 % Ihres Jahres-Erdgasverbrauchs zahlen Sie unabhängig von Ihrem Vertragspreis maximal 12 Ct./kWh. Grundlage für die Berechnung dieses Gasverbrauchs ist Ihre prognostizierte Verbrauchsmenge aus September 2022.
Im Fall von Umzügen orientieren sich die Stadtwerke Wülfrath bei der Berechnung am Verbrauch der Vormieter bzw. vorigen Bewohner*innen.
Abschlagsanpassung ab März 2023
Wenn Ihr vertraglich vereinbarter Verbrauchspreis mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde beträgt, verringert sich durch die staatliche Entlastung auch Ihr monatlicher Abschlag ab März 2023. Da die Entlastung rückwirkend zum Jahresbeginn 2023 erfolgt, werden die Differenzbeträge für Januar und Februar berücksichtigt.
Den Abschlag für Januar und Februar 2023 finden Sie in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.
Um die Abschlagsanpassung ab März 2023 müssen Sie sich nicht selbst kümmern. Wir übernehmen das für Sie und informieren Sie rechtzeitig darüber.
Untenstehend finden Sie ein Rechenbeispiel zur Gaspreisbremse:
Rechenbeispiel bei einem Mehrverbrauch:
prognostizierter Jahresverbrauch: 19200 kWh |
tatsächlicher Jahresverbrauch: 21.120 kWh |
12 ct/kWh (Entlastung) für 15.360 kWh (80 % aus prognostizierter 19.200 kWh) |
zum aktuell gelten Tarifpreis: 5.760 kWh |
Rechenbeispiel mit einer Einsparung:
prognostizierter Jahresverbrauch: 19200 kWh |
tatsächlicher Jahresverbrauch: 17.280 kWh |
12 ct/kWh (Entlastung) für 15.360 kWh (80 % aus prognostizierter 19.200 kWh) |
zum aktuell gelten Tarifpreis: 1.920 kWh |

Entlastung Gaspreisbremse für Letztverbraucher mit > 1.500.000 kWh Jahresverbrauch
Für 70 % Ihres gemessenen Jahres-Erdgasverbrauchs wird der Energiepreis für die Kilowattstunde auf
7 Cent Netto* gedeckelt. Für den übrigen Verbrauch gilt der vertraglich vereinbarte Marktpreis.
*Netto = exklusive Netz- und Messentgelte sowie staatlich veranlasste Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben und Umlagen
Warum Stadtwerke Wülfrath

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