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Abwasser

Infos

Allgemeine Daten

Die Stadt Wülfrath bedient sich hinsichtlich der Bescheidung und Abrechnung der Schmutzwassergebühren seit Jahren der Stadtwerke Wülfrath GmbH als unselbständige Verwaltungshelferin. Grundlage für die Berechnung ist die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Wülfrath in der jeweils gültigen Fassung.

Weitere Informationen

Fragen zur Technik (Abwasserbehandlung, Kanalanschluss) beantwortet Ihnen gerne das Tiefbauamt der Stadt Wülfrath.

Fragen zur Gebührensatzung beantwortet Ihnen gerne das Steueramt der Stadt Wülfrath.

Rechtsbehelf

Die Erstellung und Abrechnung der Schmutzwassergebührenbescheide führen die Stadtwerke Wülfrath GmbH als unselbständige Verwaltungshelferin für die Stadt Wülfrath aus. Gegen den Schmutzwassergebührenbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bürgermeister der Stadt Wülfrath, Am Rathaus 1, 42489 Wülfrath, schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.  Auf die Rechtsbehelfsbelehrung im Schmutzwassergebührenbescheid wird verwiesen.